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   BVerwG, 25.01.2007 - 8 B 7.07   

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https://dejure.org/2007,14718
BVerwG, 25.01.2007 - 8 B 7.07 (https://dejure.org/2007,14718)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.2007 - 8 B 7.07 (https://dejure.org/2007,14718)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - 8 B 7.07 (https://dejure.org/2007,14718)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.04.2001 - 8 B 2.01

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2007 - 8 B 7.07
    Zum einen schreibt die Verwaltungsgerichtsordnung eine Klagebegründung nicht zwingend vor, zum anderen lässt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Bereich der vermögensrechtlichen Streitigkeiten eine fehlende Klagebegründung nur ausnahmsweise auf ein weggefallenes Rechtsschutzinteresse schließen (vgl. Beschluss vom 12. April 2001 - BVerwG 8 B 2.01 - Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 13).

    Denn § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist kein Hilfsmittel zur bequemen Erledigung lästiger Verfahren oder zur vorsorglichen Sanktionierung prozessleitender Verfügungen (Beschluss vom 12. April 2001 - BVerwG 8 B 2.01 - a.a.O.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2007 - 8 B 7.07
    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes setzt voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2007 - 8 B 7.07
    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes setzt voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.12.1998 - 7 C 42.97

    Enteignung nach dem Aufbaugesetz; redlicher Erwerb; Rechtsverstoß; Konzentration

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2007 - 8 B 7.07
    2 1. Die Begründung der Beschwerde, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1998 - BVerwG 7 C 42.97 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 63) i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ab, führt nicht zur Zulassung der Revision.
  • OVG Bremen, 07.10.2022 - 2 S 209/22

    Betreibensaufforderung; Rücknahmefiktion; Streitwertfestsetzung - Antrag auf

    Anders als in asylrechtlichen Streitigkeiten (vgl. § 74 Abs. 2 Satz 1 AsylG ), trifft den Kläger in allgemeinen Verwaltungsgerichtsverfahren jedoch keine gesetzliche Pflicht zur Begründung der Klage (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.07.2000 - 8 B 119/00, NVwZ 2000, 1297 f.; ähnl. Beschl. v. 25.01.2007 - 8 B 7/07, juris Rn. 7).

    Daher lässt das Fehlen einer Klagebegründung bei nicht asylrechtlichen Streitigkeiten nur ausnahmsweise den Schluss auf einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses zu (BVerwG, Beschl. v. 12.04.2001 - 8 B 2/01, NVwZ 2001, 918 ; ähnl. Beschl. v. 25.01.2007 - 8 B 7/07 -, juris Rn. 7; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 5.07.2000 - 8 B 119/00, NVwZ 2000, 1297 f.; Beschl. v. 12.04.2001 - 8 B 2/01, NVwZ 2001, 918 ).

  • VG Oldenburg, 21.11.2008 - 7 A 1606/08

    Betreibensaufforderung; Klagebegründung, Ausbleiben der; Approbation, vorläufige;

    Anders als in asylverfahrensrechtlichen Streitigkeiten (vgl. § 74 Abs. 2 Satz 1 AsylVfG), trifft den Kläger im normalen verwaltungsgerichtlichen Verfahren keine gesetzliche Pflicht zur Begründung der Klage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 8 B 119/00 -, NVwZ 2000, 1297 f.; ähnl. Beschluss vom 25. Januar 2007 - 8 B 7/07 -, juris Rn. 7).

    Daher lässt das Fehlen einer Klagebegründung außerhalb des AsylVfG nur ausnahmsweise den Schluss auf einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses zu (BVerwG, Beschluss vom 12. April 2001 - 8 B 2/01 -, NVwZ 2001, 918; ähnl. Beschluss vom 25. Januar 2007 - 8 B 7/07 -, juris Rn. 7; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 8 B 119/00 -, NVwZ 2000, 1297 f.; Beschluss vom 12. April 2001 - 8 B 2/01 -, NVwZ 2001, 918).

  • VG Cottbus, 17.01.2007 - 1 K 1104/06

    Voraussetzungen für eine fiktive Klagerücknahme; Anhaltspunkte für einen Wegfall

    So spricht etwa eine unterbliebene Klagebegründung in vermögensrechtlichen Streitigkeiten bei den in diesen Fällen häufig sehr hohen Streitwerten, insbesondere wenn sich ein Kläger gegen eine zu seinen Lasten angeordnete Restitution oder Erlösauskehr wendet, allein noch nicht für den Fortfall des Interesses des Klägers an der Fortsetzung der Klage (BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2007 - BVerwG 8 B 7.07 - zitiert nach http://www.bundesverwaltungsgericht.de).
  • VG Ansbach, 28.02.2008 - AN 14 K 08.00147

    Einstellung wegen gesetzlicher Rücknahmefiktion wegen Nichtbetreibens des

    So spricht etwa eine unterbliebene Klagebegründung in vermögensrechtlichen Streitigkeiten bei den in diesen Fällen häufig sehr hohen Streitwerten, insbesondere wenn sich ein Kläger gegen eine zu seinen Lasten angeordnete Restitution oder Erlösauskehr wendet, allein noch nicht für den Fortfall des Interesses des Klägers an der Fortsetzung der Klage (BVerwG, vom 25.1.2007 - BVerwG 8 B 7.07 - m.w.N.).
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